Die Europäische Union führt ein neues digitales Kontrollsystem für die Einreise in den Schengen-Raum ein. Ab morgen müssen alle Reisenden aus Drittstaaten – unabhängig davon, ob sie visumpflichtig sind oder nicht – bei der Einreise in die EU-Staaten sowie nach Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz das sogenannte Einreise-/Ausreisesystem (EES) durchlaufen. Irland und die Republik Zypern sind von der Regelung ausgenommen.
Das neue System soll die Grenzkontrollen vereinfachen und die Aufenthaltszeiten genauer erfassen. Bei der ersten Einreise nach Inkrafttreten des Systems werden an der Passkontrolle persönliche Daten erhoben, ein Gesichtsbild aufgenommen und Fingerabdrücke gespeichert. Diese biometrischen Informationen werden in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt.
Bei späteren Reisen genügt eine Überprüfung der gespeicherten Daten. In Ländern mit entsprechender technischer Ausstattung können Inhaber biometrischer Reisepässe den Grenzübertritt an Selbstbedienungsterminals vornehmen, was die Kontrolle beschleunigen soll.
Für Reisende mit Kurzzeitvisa, deren Fingerabdrücke bereits im Visumverfahren erfasst wurden, wird nur das Gesichtsbild gespeichert. Wer ohne Visum einreist, muss sowohl Fingerabdrücke als auch ein Foto abgeben. Kinder unter 12 Jahren sind von der Fingerabdruckpflicht ausgenommen.
Das EES registriert künftig auch, ob Reisende die erlaubte Aufenthaltsdauer überschreiten oder ihnen die Einreise verweigert wird. Diese Informationen können sich auf zukünftige Reisen oder Visaanträge auswirken. Langzeitvisa-Inhaber und Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in einem Schengen-Staat sind von der Regelung befreit.
Das System soll bis April 2026 vollständig in Betrieb gehen. Anschließend wird die EU Ende 2026 auch das neue Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) einführen. Dieses wird für visumfreie Reisende verpflichtend sein und eine elektronische Reisegenehmigung vorab erfordern.