Ein nächtlicher Arztbesuch im Urlaub endete für zwei junge Schweizerinnen in Antalya mit einer hohen Rechnung. Für eine Untersuchung und eine Infusion stellte ein privates Krankenhaus im Bezirk Alanya insgesamt rund 71.000 Türkische Lira (ca. 1.293 Euro) in Rechnung. Der Fall liegt nun beim Gesundheitsministerium und bei der türkischen Bürgerbeauftragten CİMER.
Die in der Schweiz lebende Fatma Dilek Kırkbunar und ihre Freundin Morena Marie Opprecht aus der Schweiz suchten am späten Abend des 29. Juli gegen 23:50 Uhr die Notaufnahme einer privaten Klinik auf. Die Frauen litten eigenen Angaben zufolge unter Schwäche, Übelkeit und Symptomen eines Sonnenstichs.
Nach einer Notfalluntersuchung, einer Infusionstherapie, routinemäßigen Blutuntersuchungen und der Verabreichung von Medikamenten wurden beide Patientinnen noch in derselben Nacht entlassen. Die Überraschung folgte an der Kasse: Für jede der beiden Frauen wurde eine separate Rechnung in Höhe von 646,72 Euro fällig, was einem Gesamtbetrag von etwa 71.000 Lira entspricht.
Widerspruch blieb erfolglos
Die beiden Urlauberinnen legten umgehend schriftlichen Widerspruch gegen die Rechnungshöhe bei der Krankenhausleitung ein. Die Klinik wies die Beschwerde jedoch zurück und erklärte die Abrechnung für regulär. Kırkbunar und Opprecht fühlen sich abgezockt und schalteten daraufhin das Gesundheitsministerium sowie die offizielle Beschwerdestelle CİMER ein.
Kırkbunar schilderte den Ablauf detailliert: „Wir fühlten uns in unserem Hotel nicht wohl und gingen zur nächstgelegenen Klinik. Schon bei der Anmeldung wurden pro Person 210 Euro verlangt, angeblich als Aufnahmegebühr. Nach der Blutabnahme sollten wir zur Infusion bleiben und an der Rezeption mussten wir dann noch einmal 440 Euro bezahlen.“ Selbst ihre Schweizer Freundin habe befunden, dass die Rechnung selbst für Schweizer Verhältnisse extrem überteuert sei. „Wir waren für den Urlaub hier, sind aber nun als Geschädigte nach Hause gefahren und haben überall Beschwerde eingereicht.“
Krankenhaus beruft sich auf offiziellen Gebührenkatalog
In einer schriftlichen Stellungnahme verteidigte das Krankenhaus die Rechnungsstellung. Demnach basiert die Preisermittlung auf dem offiziellen Gebührenverzeichnis der Türkischen Ärztekammer (TTB), dem sogenannten „Hekimlik Uygulama Veri“ (HUV)-Tarif. Jede medizinische Leistung werde nach einem festgelegten Schwierigkeitsgrad und einer Einheitensystematik bewertet. Der endgültige Preis ergebe sich aus der Multiplikation der Einheit mit einem regional gültigen Koeffizienten zuzüglich zehn Prozent Mehrwertsteuer.
Bei dem angesetzten Betrag handele es sich um den untersten Tabellenwert, der nicht unterschritten werden dürfe. Der Koeffizient könne jedoch aufgrund der Qualität der erbrachten Leistungen – wie High-Tech-Ausrüstung, fachärztliche Untersuchung in der Notaufnahme, Dolmetscherdienste oder persönliche Beratung – erhöht werden. Zudem bestehen im Tarifwerk Zuschläge für Behandlungen außerhalb der regulären Sprechzeiten und an Feiertagen, betonte das Krankenhaus.