ANKARA – In der Türkei dürfen sogenannte Nachbarschaftswächter künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine begrenzte körperliche Kontrolle durchführen. Eine entsprechende Verordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Demnach sind die Wachleute berechtigt, bei begründetem Verdacht auf das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen eine oberflächliche Abtastung über der Kleidung vorzunehmen. Vollständige Leibes- oder Fahrzeugdurchsuchungen bleiben jedoch ausdrücklich untersagt.
Auch bei Fahrzeugen dürfen die Wächter künftig nur Bereiche visuell kontrollieren, die von außen sichtbar sind.
Die neuen Regelungen definieren zudem die Einsatzabläufe genauer. Patrouillen sollen grundsätzlich in Gruppen von mindestens zwei Personen erfolgen, wobei der ranghöhere Wachmann die Führung übernimmt. Der Einsatz von Schusswaffen ist ausschließlich in Gefahrensituationen vorgesehen.
Zusätzlich ist vorgesehen, dass die Wachleute regelmäßig Pfeifen einsetzen, um sowohl akustisch als auch visuell abschreckend auf mögliche Straftäter zu wirken.
Die sogenannten Nachbarschaftswächter sind eine spezielle Einheit der türkischen Sicherheitskräfte, die vor allem nachts im Einsatz ist und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie zur Kriminalitätsprävention beiträgt.