Jährlich rund 180.000 Minderjährige in der Türkei in Straftaten verwickelt

04.02.2026 – 9:00 Uhr

ANKARA – Die Jugendkriminalität in der Türkei steht erneut im Fokus der öffentlichen Debatte. Offizielle Daten zeigen, dass jährlich durchschnittlich rund 180.000 Minderjährige in das Strafjustizsystem geraten sind. In den vergangenen zehn Jahren ist die Zahl der jugendbezogenen Straftaten damit um 17,5 Prozent gestiegen.

Nach Angaben des Türkischen Statistikamtes (TÜİK) und des Justizministeriums erreichte die Zahl der Kinder, die rechtlich als „in die Kriminalität gedrängt“ gelten, im Jahr 2024 mit 188.926 Fällen den höchsten Stand seit einem Jahrzehnt. Im Jahr 2025 ging diese Zahl leicht auf 186.256 zurück, lag jedoch weiterhin deutlich über dem Niveau von 2015.

Zwischen 2015 und 2019 blieb die Zahl jugendlicher Straftaten vergleichsweise stabil. Während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 sank sie jedoch deutlich auf 119.769 Fälle, was Experten vor allem auf Ausgangsbeschränkungen und eingeschränkte Mobilität zurückführen. Seitdem hat sich der Trend jedoch umgekehrt.

Der renommierte Anwalt Cemalettin Gürler bezeichnet die aktuelle Entwicklung als „erschreckend“.

„Kinder werden nicht durch ein einziges Motiv in die Kriminalität gedrängt“, erklärte Gürler. „Wir sehen einerseits die Auswirkungen wirtschaftlicher Not, andererseits die Verherrlichung von ‚leicht verdientem Geld‘ über Medien und soziale Plattformen.“

Besonders problematisch sei laut Gürler ein rechtliches Paradox: Gesetze, die eigentlich dem Schutz und der Resozialisierung von Kindern dienen, würden von kriminellen Netzwerken zunehmend als eine Art „Schutzschild“ missbraucht, was ein weitverbreitetes Gefühl der Straflosigkeit fördere.

Die Debatte gewann am 14. Januar erneut an Brisanz, als der 16-jährige Atlas Çağlayan in Istanbul vor einem Café von einem 14-Jährigen tödlich niedergestochen wurde. Der Fall erinnerte unmittelbar an den Tod des 14-jährigen türkisch-italienischen Jugendlichen Mattia Ahmet Minguzzi, der im vergangenen Jahr von Gleichaltrigen erstochen worden war.

Der Minguzzi-Fall hatte bereits eine landesweite Diskussion über Jugendgewalt und die Strafzumessung bei Minderjährigen ausgelöst. Nach türkischem Recht können Personen unter 18 Jahren nicht zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Selbst bei schweren Gewaltverbrechen gelten altersbedingte Strafmilderungen; die Höchststrafe für Minderjährige liegt bei 24 Jahren Haft – genau dieses Strafmaß wurde im Minguzzi-Verfahren verhängt.

Als Reaktion auf die wachsende Besorgnis richtete das türkische Parlament eine Untersuchungskommission ein, die die Ursachen erforschen soll, die Kinder in die Kriminalität treiben.