Während die Vergabe von Schengen-Visa für türkische Staatsangehörige in vielen europäischen Hauptstädten weiterhin von langen Wartezeiten und hohen Hürden geprägt ist, zeichnen aktuelle Erhebungen für das Jahr 2026 ein differenzierteres Bild. Demnach stechen einige Mitgliedstaaten durch eine auffallend flexible und genehmigungsorientierte Bearbeitungspraxis hervor.
Aus den nun vorliegenden offiziellen Daten geht hervor, dass Island im europäischen Vergleich die höchste Quote an erteilten Visa aufweist. Das Land, das trotz eines überschaubaren Antragsvolumens für seine akribische, jedoch als fair geltende Prüfung bekannt ist, verzeichnet dem Vernehmen nach die niedrigste Ablehnungsrate für Antragsteller aus der Türkei. Fachleute führen dies auch auf die transparente und weniger überlastete Prüfungsinfrastruktur der isländischen Behörden zurück.
Eine ähnlich positive Tendenz zeigt sich im Süden Europas: Italien und Spanien gelten den Statistiken zufolge als verlässliche Ansprechpartner für türkische Visumsinteressenten. Italien wird in Branchenkreisen vor allem für seine Praxis geschätzt, Antragstellern mit vorheriger Schengen-Reiseerfahrung entgegenzukommen und vermehrt Langzeitvisa auszustellen. Spanien wiederum punktet mit einem fortschreitend digitalisierten Antragssystem und einer tourismusfreundlichen Haltung. Voraussetzung bleibt jedoch in beiden Ländern der lückenlose Nachweis wirtschaftlicher Bonität sowie einer präzisen Reiseroute.
Auch in Mitteleuropa lässt sich eine leichte Öffnung beobachten. So melden die Slowakei und Ungarn im Vergleich zu den Vorjahren gestiegene Genehmigungsquoten. Vor allem die Slowakei positioniert sich als Alternative mit einer hohen Visumszusage für Reisende, die Ziele in der Region ansteuern. Ungarn profitiert laut Beobachtern von den intensiven bilateralen Wirtschaftsbeziehungen, was sich in einer zügigeren Bearbeitung korrekt eingereichter Unterlagen niederschlägt.
Trotz der erleichterten Verfahren warnen Beobachter eindringlich vor Verstößen gegen geltendes EU-Recht. Bei der Nutzung dieser Visa ist die strikte Einhaltung der „Ersteinreise-Regelung” (Einreise in das Land, das das Visum ausgestellt hat) essenziell. Andernfalls drohten bei künftigen Antragsverfahren empfindliche Nachteile und langfristige Sperren.