In der Türkei kann das unbefugte Pflücken seltener Pflanzen teuer werden. Wer eine endemische oder vom Aussterben bedrohte Art aus der Natur entnimmt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Darauf hat Prof. Dr. Gökhan Deniz von der Akdeniz-Universität hingewiesen. Selbst bei guter Absicht droht eine Verwaltungsstrafe von fast 700.000 Türkischen Lira (ca. 13.900 Euro), bei der Zerstörung von Lebensräumen sogar ein Bußgeld von bis zu 3,5 Millionen Lira (ca. 69.500 Euro).
Deniz betonte, dass der Schutz der außergewöhnlich artenreichen Flora des Landes nicht allein Aufgabe von Wissenschaft und Behörden sei. Die Türkei gleiche aus botanischer Sicht einem Freilichtmuseum. „Diese Vielfalt zu bewahren, ist eine gemeinsame Verantwortung der gesamten Gesellschaft“, sagte der Wissenschaftler.
Deniz zufolge gibt es in der Türkei rund 10.000 Pflanzenarten, von denen etwa ein Drittel ausschließlich dort vorkommt. Gerade diese endemischen Arten sind zunehmend von illegaler Entnahme und Schmuggel betroffen. Immer wieder tauchen Pflanzen, von denen in der Natur nur wenige Hundert Exemplare existieren, kurze Zeit später als Samen oder Knollen auf ausländischen Internetplattformen auf.
Besondere Wachsamkeit ist gefragt, wenn Personen – vor allem aus dem Ausland – beim Sammeln von Pflanzen oder Tieren beobachtet werden. In solchen Fällen sollte umgehend die Polizei oder die Gendarmerie informiert werden. „Selbst Wissenschaftler dürfen ohne Genehmigung des zuständigen Ministeriums kein einziges Exemplar aus der Natur entnehmen”, sagte Deniz.
Aus Gründen des Artenschutzes werden genaue Standortdaten gefährdeter Arten streng geheim gehalten. Anfragen internationaler Forschungsgruppen nach entsprechenden Koordinaten werden grundsätzlich abgelehnt, sofern es sich nicht um staatliche Stellen handelt. Das Ziel besteht darin, das Risiko der sogenannten Biopiraterie so gering wie möglich zu halten.
Zugleich warnte Deniz vor gut gemeinten, aber schädlichen Eingriffen. Endemische Pflanzen wie Strandlilien, Orchideen oder Salep-Arten sind hoch spezialisiert und können außerhalb ihres natürlichen Lebensraums nicht überleben. Das Ausgraben für Balkon oder Garten führt in der Regel zum Absterben der Pflanzen. „Diese Arten sind das Ergebnis einer jahrtausendelangen Anpassung an ganz bestimmte Umweltbedingungen“, so Deniz.
Die geltenden Strafrahmen seien bewusst hoch angesetzt, um abschreckend zu wirken. Nach aktueller Rechtslage gilt dabei: Die gute Absicht schützt nicht vor Strafe. Es gibt nachhaltige Alternativen, wie die Vermehrung im Labor mittels Gewebekultur, die sogar wirtschaftlichen Nutzen bringen können. Für die illegale Entnahme und den Handel gilt jedoch eine klare Grenze.