Goldenes Menü? Restaurant in Istanbul präsentiert Touristen Rechnung über 96.000 Lira

08.06.2026 – 12:00 Uhr

Ein Restaurantbesuch in Istanbul hat bei einem ausländischen Touristen für Entrüstung gesorgt. Der Mann berichtet, ihm sei in einem bekannten Lokal im Stadtteil Etiler zunächst eine Rechnung über 96.200 Türkische Lira (ca. 1.800 Euro) präsentiert worden. Erst nachdem er den Betrag beanstandet hatte, soll die Rechnung handschriftlich auf 52.000 Lira (ca. 980 Euro) korrigiert worden sein.

Nach Angaben des Touristen besuchte er gemeinsam mit Begleitern das Restaurant „La Scarpetta“ in Etiler. Da er kein Türkisch spreche, habe er die Speisekarte nicht im Detail prüfen können. Die Überraschung folgte am Ende des Abends: Als die Rechnung auf den Tisch kam, belief sich der Gesamtbetrag auf 96.200 Lira.

Besonders stutzig wurde der Gast nach eigenen Worten, als er feststellte, dass allein zwei Flaschen Schaumwein mit insgesamt rund 90.000 Lira berechnet worden waren. Er legte daraufhin umgehend Einspruch ein. Als dem Personal bewusst geworden sei, dass die Gäste kein Türkisch sprechen, sei die Rechnung korrigiert worden. Der ursprünglich ausgewiesene Betrag von 96.200 Lira sei durchgestrichen und durch einen neuen Gesamtpreis von 52.000 Lira ersetzt worden.

Der Tourist kündigte an, den Vorfall seiner Bank zu melden und eine Anfechtung der Zahlung zu prüfen. Zudem wolle er die zuständigen Behörden informieren, damit andere Besucher nicht ähnliche Erfahrungen machen müssten.

Der Fall verbreitete sich rasch in den sozialen Medien und rief schließlich auch die türkischen Behörden auf den Plan. Das Handelsministerium leitete eine Kontrolle des Restaurants ein. Dabei stellten die Inspektoren fest, dass Preislisten zwar ordnungsgemäß am Eingang und auf den Tischen auslagen, es jedoch mehrere Verstöße gegen die geltenden Vorschriften gab. Unter anderem fehlten bei einigen Produkten Angaben zu Gewicht und Füllmenge, zudem waren im Getränkebereich Preise ohne Währungsangabe ausgewiesen.

Insgesamt wurden 14 Verstöße festgestellt, weshalb gegen den Betrieb eine Verwaltungsstrafe verhängt wurde.

Nach Angaben des Ministeriums ergab die Überprüfung der beanstandeten Rechnung allerdings auch, dass die berechneten Produktpreise mit den auf der Speisekarte ausgewiesenen Preisen übereinstimmten. Ob die verlangten Preise dennoch als unangemessen hoch einzustufen sind, wird nun gesondert geprüft. Zu diesem Zweck wurden Einkaufs- und Verkaufsbelege mehrerer Produkte an den zuständigen Ausschuss für die Bewertung unlauterer Preisgestaltungen weitergeleitet.

Die Behörden appellierten in diesem Zusammenhang an Verbraucher, Speisekarten und Preise vor einer Bestellung sorgfältig zu prüfen. Gleichzeitig kündigte das Ministerium an, weiterhin konsequent gegen unfaire Preispraktiken vorzugehen.