Geldstrafe für falschen Döner Kebab in Hannover

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02.10.2025 – 6:35 Uhr

Das Amtsgericht Hannover hat einen Imbissbetreiber zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er ein Fleischprodukt fälschlicherweise als „Döner Kebab“ verkauft hatte. Der 52-Jährige muss nun 720 Euro Strafe zahlen – ursprünglich waren 2.000 Euro vorgesehen.

Der Fall geht auf eine Kontrolle vor zwei Jahren zurück. Bei der Überprüfung des Lokals in der Nordstadt stellte sich heraus, dass das unter dem Namen „Döner Kebab“ angebotene Fleisch nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. So enthielt der angebliche Lamm-Döner einen erhöhten bis ausschließlichen Anteil an Jungbullenfleisch, was laut Gericht nicht zulässig ist. Auch der sogenannte Kalbs-Döner bestand nicht ausschließlich aus Kalbfleisch, sondern war mit Rindfleisch vermischt – ebenfalls ein Verstoß gegen die Regelungen.

Trotz des Hinweises durch die Behörden hatte der Betreiber die Bezeichnung nicht geändert. Sowohl auf Speisekarten als auch auf Werbeflyern wurde weiterhin mit „Döner Kebab“ geworben. Das Gericht sah darin eine vorsätzliche Irreführung der Verbraucher und erließ einen Strafbefehl.

Zunächst wurde eine Strafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro verhängt. Da der Imbiss inzwischen geschlossen ist und der Angeklagte laut Gericht Bürgergeld bezieht, wurde die Geldstrafe auf 40 Tagessätze à 18 Euro reduziert.

Die Vorschriften zur Bezeichnung von „Döner Kebab“ sind klar geregelt: Entscheidend ist die Art des verwendeten Fleisches und dessen Anteil. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder wie in diesem Fall auch strafrechtliche Konsequenzen.