Fünf weitere türkische Kulturgüter auf der UNESCO-Liste

Iftar-Tisch beim Fastenbrechen (Bild: TV100)
Iftar-Tisch beim Fastenbrechen (Bild: TV100)
10.12.2023 – 15:00 Uhr

Der türkische Kultur- und Tourismusminister Mehmet Nuri Ersoy hat verkündet, dass auf der Sitzung des 18. Treffens des zwischenstaatlichen UNESCO-Komitees zum Schutz des immateriellen Kulturerbes in Kasane, Botswana, insgesamt fünf weitere türkische Kulturgüter unter Schutz gestellt worden sind.

Die “Mey/Balaban-Handwerkskunst und -Ausführung”, die “soziokulturellen Traditionen im Zusammenhang mit Iftar (Fastenbrechen)”, die “Kunst der Perlmuttintarsien”, die “Illuminationskunst” sowie die Kunst des türkischen Olivenanbaus wurden in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit der UNESCO aufgenommen. Mit dieser Entscheidung rückte die Türkei auf der Rangliste der Länder, die die meisten Objekte in die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen haben, um eine Stufe auf Platz 2 vor.

“Mögen unsere kulturellen Werte glückverheißend sein”

Nachdem Minister Ersoy zunächst die Aufnahme des Olivenanbaus verkündete, folgten einen Tag später vier weitere Kulturgüter. Ersoy schrieb in den Sozialen Medien: “Mögen unsere neuen kulturellen Werte unter dem Schutz der UNESCO glückverheißend sein. Iftar-Traditionen, Perlmutt-Intarsienkunst, Illuminationskunst, Mey/Balaban-Kunsthandwerk. Gleichzeitig wurde die Türkei zum zweiten Land, das mit 30 kulturellen Werten die meisten Elemente in die ‘UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes’ aufgenommen hat”

Die Kunst des Olivenanbaus

Die Anerkennung des Olivenanbaus umfasst eine Vielzahl von traditionellen Kenntnissen, Fertigkeiten und Methoden, die über Generationen hinweg weitergegeben wurden. Dazu gehören die Techniken des Baumschnitts, die Methoden der Olivenernte und die Art und Weise der Olivenölpressung. Darüber hinaus werden auch die mit diesen Tätigkeiten verbundenen sozialen Praktiken, wie z. B. Zusammenkünfte zur Olivenernte, Wohltätigkeitstraditionen und Feste, geschützt.

Zu den weiteren zu schützenden Kulturgütern gehören die Handwerkskunst und das Spiel der Mey/Balaban (einer kleinen Oboe), das Iftar (Fastenbrechen) und die damit verbundenen soziokulturellen Traditionen, die Perlmutteinlegekunst und die Illuminationskunst.