EU will “Döner Kebab” als türkische Spezialität registrieren

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28.04.2024 – 12:00 Uhr

Die Europäische Union plant, den “Döner Kebab” als eine “garantiert traditionelle Spezialität” zu registrieren. Dieser Entscheidung geht ein dreimonatiges Einspruchsverfahren voraus. Der “Döner Kebab” wird als dünn geschnittenes Rind-, Lamm- oder Hühnerfleisch beschrieben, das auf einem vertikalen Spieß über einer offenen Flamme gegrillt wird.

Vor dem Garen wird das Fleisch mit einer Gewürzmischung mariniert und zwischen den Scheiben werden Fettschichten platziert. Die Wurzeln des Döner Kebabs reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück und verbreiteten sich vom Osmanischen Reich aus. Insbesondere in Deutschland ist der Döner ein beliebtes Straßenessen und wurde im Laufe der Zeit zu einem kulturellen Symbol.

Der Name sowie das Herstellungsverfahren blieben unverändert und haben sich auch in anderen europäischen Ländern verbreitet. Der Name “Döner” leitet sich vom türkischen Wort “dönmek” ab, was so viel wie “drehen” bedeutet und auf die traditionelle Zubereitungsmethode hinweist. Die Klassifizierung des “Döner Kebabs” erfolgt nach der Art der Zubereitung.