Essen ohne Extrakosten: Türkei verbietet versteckte Restaurantgebühren

01.02.2026 – 14:00 Uhr

Gäste in Restaurants, Cafés und ähnlichen Betrieben sollen künftig vor unerwarteten Zusatzkosten geschützt werden. Mit einer neuen Verordnung, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde, sind zusätzliche Gebühren wie Service-, Gedeck- oder Tischentgelte in gastronomischen Betrieben künftig untersagt.

Die Regelung ist Teil einer Änderung der Preiskennzeichnungsverordnung, die vom Handelsministerium ausgearbeitet wurde. Ziel ist es, mehr Transparenz bei den Preisen zu schaffen und Verbraucher:innen vor nachträglichen Aufschlägen zu bewahren. Demnach müssen die in Speise- und Getränkekarten angegebenen Preise den endgültigen Betrag darstellen, den Kundinnen und Kunden zu zahlen haben.

Zusätzliche Kosten dürfen nicht mehr unter anderen Bezeichnungen erhoben werden. Falls weitere Entgelte vorgesehen sind, müssen diese klar und unmissverständlich in den Preislisten ausgewiesen sein. Für Gastronomiebetriebe bedeutet dies eine klare Einschränkung: In Lokalen wie Restaurants, Cafés, Bäckereien oder Konditoreien dürfen keinerlei pauschale Zusatzgebühren mehr verlangt werden.

Die Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für die Umsetzung und Überwachung der neuen Vorschriften ist das Handelsministerium zuständig.