Ende der Bestpreis-Klauseln: Booking.com gerät unter Druck

19.12.2025 – 15:00 Uhr

Berlin – In einem langjährigen Rechtsstreit haben deutsche Hotels einen wichtigen Sieg gegen die Online-Buchungsplattform Booking.com errungen. Das Berliner Landgericht entschied, dass die jahrelang von Booking angewandten „Bestpreis“-Klauseln gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union verstoßen. Mit der Entscheidung erhalten die betroffenen Hotels nun die Möglichkeit, Schadenersatzforderungen geltend zu machen.

Die Paritätsklauseln hatten es Hotels untersagt, auf ihrer eigenen Website oder über andere Vertriebskanäle niedrigere Preise als auf Booking.com anzubieten. Die Kläger argumentierten, dass dies den Wettbewerb einschränke und ihre Preisgestaltung erheblich beeinträchtige. Insgesamt hatten 1.288 Hotels Klage eingereicht; das Gericht stellte fest, dass Booking.com den 1.099 Hotels, die zwischen 2013 und 2016 von den Klauseln betroffen waren, Schadenersatz zahlen muss.

Der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (IHA), Otto Lindner, bezeichnete das Urteil als „entscheidenden Wendepunkt für die Branche“. Eine konkrete Festlegung der Entschädigungshöhe steht noch aus und wird in einem späteren Verfahren geklärt.

Booking.com betonte, dass die Paritätsklauseln seit 2016 in Deutschland nicht mehr angewendet würden und dass die Entscheidung nur die Jahre 2006 bis 2016 betreffe. Die Berliner Entscheidung dürfte jedoch die geplanten Sammelklagen auf europäischer Ebene beschleunigen, an denen bereits über 15.000 Hotels teilnehmen.