(DHA)– Zwei Verkehrssünder, die durch gefährliches Fahrverhalten in Antalya aufgefallen sind und ihre Taten in sozialen Netzwerken veröffentlichten, wurden von der Polizei identifiziert und zur Rechenschaft gezogen.
In einem Fall driftete ein Autofahrer innerhalb eines Kinderparks im Bezirk Kepez. Das riskante Manöver filmte der Fahrer und veröffentlichte es anschließend auf seinen Social-Media-Kanälen. Die Polizei leitete daraufhin ein Verfahren gemäß der Straßenverkehrsordnung (Gesetz Nr. 2918) ein. Der Führerschein des Fahrers wurde für zwei Monate eingezogen. Darüber hinaus wurde ein weiteres Verfahren nach Artikel 179/2 des Türkischen Strafgesetzbuches eingeleitet, der das vorsätzliche Gefährden des Straßenverkehrs unter Strafe stellt.
In einem zweiten Fall fuhr ein anderer Fahrer entgegen der Fahrtrichtung auf dem Konyaaltı-Boulevard und brachte dadurch den Straßenverkehr in Gefahr. Auch dieser Vorfall wurde in sozialen Medien dokumentiert. Die Behörden identifizierten den Fahrer und belegten ihn mit einem Bußgeld.
Die Polizei wies erneut darauf hin, dass gefährliches Fahrverhalten – insbesondere, wenn es zur Selbstdarstellung veröffentlicht wird – nicht ohne Konsequenzen bleibt. Ziel sei es, durch konsequentes Einschreiten die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Nachahmer abzuschrecken.