Im Streit um den „Döner Kebab“ hat die Türkei eine Niederlage erlitten. Der Antrag der Türkischen Dönerhersteller-Vereinigung UDOFED, den Döner als traditionell türkisches Produkt in der EU schützen zu lassen, wurde abgelehnt. Ziel war es, dass nur nach türkischer Machart hergestellter Döner diesen Namen tragen darf. Doch die EU lehnte den Antrag ab bzw. wird das Verfahren ohne Entscheidung beenden.
Damit bleibt der industriell gefertigte Döner aus Deutschland, Österreich oder Belgien weiter unter dem Namen „Döner Kebab“ erlaubt. Deutschland erhält sogar das TSG-Siegel als Ursprungsland.
Für zusätzliche Ironie sorgt Bayerns CSU, die eine regionale Variante unter dem Namen „Söner“ – eine Anspielung auf Markus Söder – markenrechtlich schützen ließ.
Wäre die Türkei erfolgreich gewesen, hätten europäische Imbisse ihre Produkte umbenennen müssen. So aber bleibt „Döner“ ein frei verwendbarer Begriff – zum Ärger des Ursprungslandes.