Die beliebte Fast-Food-Spezialität Döner Kebab steht in Nordrhein-Westfalen unter genauer Beobachtung. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat eine umfassende Kontrollaktion durchgeführt, die ein brisantes Ergebnis zutage gefördert hat: Ein erheblicher Teil der verkauften Döner erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben und dürfte eigentlich gar nicht so heißen.
Laut dem Ministerium müsste etwa jeder dritte angebliche Döner in NRW korrekterweise als „Drehspieß“ bezeichnet werden. Grundlage für diese Einschätzung sind 1 250 Schwerpunktkontrollen, die seit Herbst letzten Jahres in Imbissbuden und Gastronomiebetrieben durchgeführt wurden. In 428 Fällen beanstandeten die Kontrolleure, dass die Fleischzubereitung nicht den offiziellen Leitsätzen für Döner Kebab entsprach.
Was macht einen echten Döner aus?
Die deutschen Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse definieren klar, was ein Döner Kebab ist: dünne Fleischscheiben, die auf einem Drehspieß aufgesteckt und gegrillt werden. Der Anteil von Hackfleisch darf dabei maximal 60 Prozent betragen. Wird diese Grenze überschritten oder entspricht das Produkt nicht dieser Beschreibung, darf es nicht unter dem Namen „Döner” verkauft werden, sondern muss als „Drehspieß” gekennzeichnet sein.
Verbraucherschutzministerium fordert klare Kennzeichnung
„Wenn ich einen Döner bestelle, möchte ich auch sicher sein können, dass ich einen Döner bekomme“, betonte NRW-Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen (CDU) gegenüber der Presse. „Wir setzen uns als Land dafür ein, dass Lebensmittel für die Menschen sowohl gesundheitlich unbedenklich als auch in der Bezeichnung korrekt sind und kein Verbraucher getäuscht wird.“
Um dieses Ziel zu erreichen, hatte das Ministerium bereits im vergangenen Jahr die Kreise und kreisfreien Städte angewiesen, detaillierte Kontrollberichte einzureichen. Bei festgestellten Verstößen wurden umgehend Maßnahmen ergriffen: Unter anderem mussten Produkte umbenannt und korrekt deklariert werden.