Das Auswärtige Amt Deutschlands hat angekündigt, dass ab dem 1. Juli 2025 das bisherige Widerspruchsverfahren gegen abgelehnte Visaanträge weltweit abgeschafft wird. In einer schriftlichen Erklärung wies das Ministerium darauf hin, dass diese Maßnahme dazu beitragen soll, mehr Visaanträge bearbeiten zu können und die teils langen Wartezeiten zu verkürzen.
Trotz des Wegfalls des Remonstrationsverfahrens bleibt es Antragstellerinnen und Antragstellern weiterhin möglich, jederzeit einen neuen Visumsantrag zu stellen, wenn ihr ursprünglicher Antrag abgelehnt wurde.
Das Ministerium erinnerte daran, dass die Möglichkeit zum Widerspruch eine freiwillige Serviceleistung war und nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Bereits im Juni 2023 hatte das Auswärtige Amt im Rahmen eines Pilotprojekts in ausgewählten Auslandsvertretungen die Remonstrationsmöglichkeit testweise ausgesetzt. Die Auswertung dieser Pilotphase habe gezeigt, dass durch den Wegfall des Verfahrens Personalressourcen frei würden, die direkt in die Bearbeitung neuer Anträge fließen könnten.
Im Jahr 2024 wurden laut Angaben des Auswärtigen Amts rund zwei Millionen Visaanträge bearbeitet – so viele wie nie zuvor. Besonders im Bereich der nationalen Visa für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland sei die Nachfrage weiterhin hoch. Einige Konsulate seien jedoch mit dem gestiegenen Antragsvolumen überfordert, was sich in deutlich verlängerten Wartezeiten für Termine widerspiegle.
Mit dem endgültigen Wegfall des Widerspruchsverfahrens hofft das Ministerium, den Zugang zu Visaterminen zu erleichtern und die Abläufe insgesamt effizienter zu gestalten.