In der Türkei sorgt aktuell eine Online-Auktion für heftige Debatten: Eine versilberte Zuckerdose, angeblich einst auf dem berühmten Präsidentenyacht Savarona von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk verwendet, wird derzeit auf einer Plattform angeboten – Startpreis: 20.000 Lira (rund 480 US-Dollar). Die Gebote sollen bereits auf 30.000 Lira (ca. 720 US-Dollar) gestiegen sein, das Auktionsende ist für den 12. Oktober angesetzt.
Das Objekt trägt laut Beschreibung die Initialen „GMK“ – eine Abkürzung für „Gazi Mustafa Kemal“ – und wird als „Sammlerstück mit historischem Wert“ präsentiert. Der Verkäufer gibt an, über alle Echtheitsnachweise zu verfügen.
Kulturerbe oder Privatbesitz?
Doch die Fachwelt ist sich uneinig: Darf so ein Gegenstand überhaupt privat verkauft werden? Einige Experten betonen, dass alle mit Atatürk verbundenen Objekte automatisch Teil des nationalen Kulturerbes der Türkei seien – und somit nicht als privates Eigentum veräußert werden dürften.
Kemal Can Süleymaniye, Betreiber des Antiquitätengeschäfts, über das die Auktion läuft, erklärt dagegen, dass viele dieser Stücke von den Familien ehemaliger Weggefährten Atatürks stammen und unter Sammlern kursieren. Solche Objekte würden meist als ethnografische Fundstücke, nicht als Museumsstücke betrachtet.
Warnung vor möglicher Illegalität
Der bekannte Kunsthändler Yahşi Baraz widerspricht: Sollte die Zuckerdose tatsächlich offiziell als Teil des Savarona-Inventars registriert sein, wäre der Verkauf illegal – und das Objekt als gestohlenes Kulturgut einzustufen. Er fordert klare Nachweise über Herkunft und Eigentumsrechte.
Laut dem türkischen Gesetz zum Schutz kultureller Güter stehen historisch bedeutende Objekte unter staatlichem Schutz – dazu zählen auch persönliche Gegenstände von Atatürk. Selbst wenn solche Objekte in privatem Besitz seien, habe der Staat Vorkaufsrecht, und nicht genehmigte Verkäufe seien problematisch.
Ein Sammlerstück spaltet die Öffentlichkeit
Ob Sammlerstück oder Nationalheiligtum: Die Zuckerdose erhitzt weiter die Gemüter. Während das Bietergefecht online weiterläuft, bleibt die Grundsatzfrage bestehen: Gehören Andenken an Atatürk in private Hände – oder in die Obhut der Nation?