In einer großzügigen Wohnanlage im Stadtteil Konyaaltı eskaliert ein seit Monaten schwelender Streit um die Betriebskosten. Eine Wohnungseigentümerin hat nun Klage gegen die Verwaltung eingereicht, da die monatlichen Zahlungen massiv erhöht wurden und zusätzlich eine hohe Sonderumlage erhoben wurde. Der Fall beschäftigt seit Kurzem die Zivilgerichtsbarkeit in Antalya.
Die Klägerin, Hediye Hin, Eigentümerin einer Wohnung in dem 149-Parteien-Komplex, sieht in den Beschlüssen der Verwaltung einen Rechtsverstoß. Konkret sei der monatlich fällige Betrag, der in der Türkei als Aidat bezeichnet wird, von 13.000 Türkischen Lira im Jahr 2025 auf 20.000 Lira für das laufende Jahr 2026 angehoben worden. Darüber hinaus habe die Verwaltung im Januar eine einmalige Zusatzforderung in Höhe von 100.000 Lira geltend gemacht. Zusammengerechnet beliefen sich die jährlichen Kosten für sie damit auf 340.000 Lira.
Die Klägerseite argumentiert, der jährliche Anstieg belaufe sich faktisch auf annähernd 118 Prozent. Die Verwaltung hingegen beziffere die Anpassung mit einer Rate von 54 Prozent. Diese Diskrepanz in der Berechnungsgrundlage ist nun ein Kernbestandteil der richterlichen Überprüfung.
In der ersten mündlichen Verhandlung vor der 2. Zivilkammer für Friedensgerichtsbarkeit in Antalya ordnete das Gericht zunächst die Beiziehung zentraler Unterlagen an. Vorgelegt werden müssen das Beschlussbuch der Wohnanlage sowie die Anwesenheitslisten der Eigentümerversammlungen. Zudem soll ein Sachverständiger die Vorgänge und Zahlenwerke prüfen.
Nach der Sitzung erhob Hin schwere Vorwürfe gegen die Verwaltung. So sei die Festsetzung der neuen Sätze ohne einen formell beschlossenen Wirtschaftsplan und ohne eine geprüfte Jahresabrechnung erfolgt. Bei der Versammlung im Januar habe das Beschlussbuch nicht vorgelegen. Um die Zahlung von 120.000 Lira für den ersten Monat durchzusetzen, sei sogar der Zugang zu wesentlichen Gemeinschaftseinrichtungen wie Aufzügen und zur Wasserversorgung zeitweise eingeschränkt worden. „Wir wurden unserer Rechte beraubt, was wir auch dokumentiert haben“, so Hin.
Einen weiteren Streitpunkt sieht die Klägerin in der Behandlung säumiger Eigentümer. Die aufgelaufenen Außenstände bestimmter Parteien hätten eine Summe von sechs Millionen Lira erreicht. Für diese Schulden hat die Eigentümergemeinschaft einen Nachlass und eine Vergleichsregelung beschlossen. „Ich akzeptiere nicht, dass mein Geld an jene verschenkt wird, die ihre Beiträge nicht zahlen“, erklärte Hin. Sie habe zu diesem Vorgang einen rechtlichen Widerspruch eingelegt und diesen Aspekt ebenfalls zum Gegenstand der Klage gemacht. Hin kündigte an, das Verfahren notfalls durch alle Instanzen zu tragen und auch die Frage zu klären, warum eingenommene Gelder zinsbringend angelegt wurden.