Nachdem über eine Krankenhausrechnung in Höhe von rund 55.000 US-Dollar für eine 76-jährige russische Touristin berichtet wurde, die in Alanya eine Hirnblutung erlitten hatte, hat sich das russische Generalkonsulat in Antalya in den Fall eingeschaltet. Das Konsulat bestätigte, dass Gespräche mit dem Krankenhaus, der Versicherungsgesellschaft und der Familie der Patientin andauern.
Laut Informationen, die in russischen Medien und sozialen Netzwerken verbreitet wurden, war die Frau am 4. September in Alanya angekommen und nach einer Aneurysma-Ruptur mit anschließender Hirnblutung auf die Intensivstation eingeliefert worden. Nach der Erstversorgung wurde sie in die Antalya Yaşam Hastanesi verlegt, wo sie operiert und auf der Intensivstation behandelt wurde.
Zwischen den Beteiligten besteht offenbar Uneinigkeit darüber, welche medizinischen Leistungen vom Versicherungsschutz der Patientin abgedeckt sind. In diesem Zusammenhang kam die Behauptung auf, der Familie sei eine Rechnung über etwa 55.000 US-Dollar ausgestellt worden. Die Angehörigen sollen gegen die hohe Forderung Einspruch erhoben haben.
Generalkonsulat: Gespräche laufen
Das russische Generalkonsulat in Antalya erklärte, die Informationen zum Fall seien bei der Vertretung eingegangen und Konsulatsmitarbeiter stünden weiterhin mit den beteiligten Parteien in Kontakt. Die diplomatische Vertretung wies darauf hin, dass bei der Bezahlung von Gesundheitsleistungen im Ausland der Umfang der Versicherungspolice entscheidend sei. Die konsularische Unterstützung werde im Rahmen der bestehenden Befugnisse fortgesetzt.
In der Regel beschränkt sich die Rolle von Konsulaten in solchen Fällen darauf, Patienten und ihren Angehörigen bei der Kommunikation mit den zuständigen Stellen zu helfen und konsularische Unterstützung zu leisten.
Wie die Notfallversorgung ausländischer Touristen geregelt ist
Die Gesundheitsleistungen, die ausländische Touristen in der Türkei bei plötzlich auftretenden Erkrankungen und Notfällen erhalten, fallen in den Bereich der sogenannten Touristen-Gesundheit. Nach den Vorschriften des Gesundheitsministeriums muss eine ausländische Person, die sich zur akuten medizinischen Versorgung an eine Gesundheitseinrichtung wendet, aufgenommen und der medizinische Notfall ohne Verzögerung behandelt werden. Die Abrechnung erfolgt erst nach der Akutversorgung.
Bei versicherten ausländischen Patienten kommt dem Umfang der Police eine zentrale Bedeutung zu. Zwischen der Gesundheitseinrichtung und der Versicherungsgesellschaft können Verfahren wie die Überprüfung der Identitäts- und Policendaten des Patienten, die Feststellung der Deckungsdetails und gegebenenfalls die Einholung einer Garantieerklärung durchgeführt werden. Nach der Diagnose- und Behandlungsplanung wird festgelegt, welche Leistungen von der Versicherung übernommen werden. Für Leistungen außerhalb des Versicherungsschutzes können Zusatzzahlungen anfallen. Bei kostenintensiven Fällen mit Intensivmedizin, Operationen und aufwendigen medizinischen Eingriffen können Deckungsgrenzen und Ausschlüsse daher zu Streitpunkten zwischen den Parteien werden.
Spezielle Einheiten für ausländische Patienten in Alanya
Alanya ist ein Zentrum mit intensivem internationalen Tourismus. In den Gesundheitseinrichtungen wurden daher gesonderte Verfahren für ausländische Patienten eingeführt. So verfügt das Alanya Eğitim ve Araştırma Hastanesi über eine Abteilung für internationale Patienten. Laut dem Krankenhaus betreut diese Einheit ausländische Patienten und arbeitet mit zahlreichen Versicherungsgesellschaften aus verschiedenen Ländern zusammen. Ausländer können sich demnach rund um die Uhr an die Notaufnahme wenden. Bei planmäßigen Behandlungen können die Verfahren über die internationale Patienteneinheit abgewickelt werden.
Deckungsumfang und Ausschlüsse sind entscheidend
In ähnlich gelagerten Streitfällen bedeutet das bloße Vorhandensein einer Reisekrankenversicherung nicht automatisch, dass alle entstandenen Behandlungskosten übernommen werden. Die Policen können unterschiedliche Regelungen zu Gesamtdeckungssummen, Vorerkrankungen, dem Umfang der Notfallversorgung, Operations- und Intensivkosten, den verwendeten medizinischen Materialien sowie zu Leistungen, die eine vorherige Zustimmung der Versicherung erfordern, enthalten. Daher ist es ratsam, vor Auslandsreisen die Deckungssumme und die ausgeschlossenen Fälle in der Police zu prüfen.
Bei Streitigkeiten sollten Unterlagen aufbewahrt werden
Kommt es zwischen Krankenhaus und Versicherungsgesellschaft zu Unstimmigkeiten über Gesundheitskosten, sollten Angehörige den Policentext, die Krankenhausrechnungen, die Behandlungsunterlagen, den Entlassungsbericht, das Zustimmungs- oder Ablehnungsschreiben der Versicherung sowie den gesamten Schriftverkehr aufbewahren. In der Türkei gibt es zudem Übersetzungs- und Beratungsdienste für internationale Patienten. Die Unterstützungsmechanismen des Gesundheitsministeriums für ausländische Patienten können bei Kommunikationsproblemen im Zusammenhang mit Gesundheitsleistungen helfen. Konsulate können die Nachverfolgung des Verfahrens unterstützen, indem sie Kontakt zu ihren Staatsangehörigen und den zuständigen Stellen aufnehmen. Wer die Gesundheitskosten letztlich trägt, richtet sich jedoch im Wesentlichen nach den Policenbedingungen, der Abrechnung der Gesundheitseinrichtung und den geltenden Rechtsvorschriften.
Verfahren im Fall der 55.000-Dollar-Rechnung dauert an
Im Zentrum der Auseinandersetzung im Alanya-Fall steht die Frage, ob die durchgeführten medizinischen Eingriffe vom Versicherungsschutz erfasst sind. Die Angabe, der Familie der Russin sei eine Rechnung über 55.000 US-Dollar ausgestellt worden, stammt aus russischen Quellen. Das Generalkonsulat teilte mit, die Gespräche zwischen den Parteien würden fortgesetzt. Derzeit liegt noch kein abschließendes Ergebnis dazu vor, welcher Anteil der Rechnung von der Versicherung übernommen wird und wie eine Lösung zwischen den Beteiligten aussehen soll.