AJet verbietet Nutzung von Powerbanks während des Flugs

Symbolbild: Ajet
Symbolbild: Ajet
15.08.2025 – 7:00 Uhr

Die Fluggesellschaft AJet hat sich an die Empfehlung der türkischen Zivilluftfahrtbehörde (SHGM) gehalten und die Nutzung von tragbaren Ladegeräten (Powerbanks) während des Flugs verboten.

Laut einer offiziellen Mitteilung des Unternehmens dürfen Lithium-Akkus in Powerbanks, E-Zigaretten und Ersatz- oder externen Akkus künftig nur noch im Handgepäck mitgeführt werden. Während des Flugs ist das Einschalten und Benutzen dieser Geräte jedoch nicht erlaubt.

Neue Regelungen im Detail:

  • Powerbanks mit einer Kapazität von bis zu 100 Wattstunden (Wh) können problemlos im Handgepäck transportiert werden.

  • Für Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 und 160 Wh ist vor dem Flug die Genehmigung der Fluggesellschaft einzuholen.

  • Powerbanks mit einer Kapazität über 160 Wh sind im Passagiergepäck verboten und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen als Fracht transportiert werden.

Da die Kapazität von Powerbanks oft in Milliampere-Stunden (mAh) angegeben wird, gilt folgende Umrechnung:
Wattstunden (Wh) = (Milliampere-Stunden (mAh) × Spannung (Volt)) ÷ 1000.

Bei typischen Powerbanks mit einer Nennspannung von 3,7 Volt entspricht dies etwa:

  • 100 Wh = ca. 27.000 mAh

  • 160 Wh = ca. 43.000 mAh

Die neuen Regeln zielen darauf ab, Sicherheitsrisiken wie Überhitzung oder Kurzschluss während des Flugs zu minimieren. Daher ist die Nutzung von Powerbanks an Bord nicht mehr gestattet.