Änderungen im Visumterminsystem für Reisen nach Deutschland

(Bildquelle: TurizmAjansi)
(Bildquelle: TurizmAjansi)
04.03.2024 – 17:00 Uhr

Ab dem 18. März dieses Jahres treten bedeutende Veränderungen im Schengen-Visumterminsystem in Kraft. Die deutschen Botschaften in der Türkei haben bekannt gegeben, dass diese Neuerungen darauf abzielen, den Terminvergabeprozess zu optimieren und für mehr Effizienz bei der Visumbeantragung zu sorgen.

Das bisherige Terminsystem wird durch ein fortschrittliches Zwei-Schritt-Verfahren ersetzt. In der ersten Phase werden Antragsteller gebeten, sich in die Warteliste für Termine einzutragen und die entsprechende Bestätigung per E-Mail zu erhalten. In der zweiten Phase werden die Antragsteller über das Datum informiert, an dem sie den Visumantrag über den externen Dienstleister iDATA einreichen müssen. Es ist wichtig zu betonen, dass die Terminvergabe weiterhin in chronologischer Reihenfolge der Anmeldungen erfolgt. Diese neue Anmeldemöglichkeit tritt ab dem 1. März 2024 in Kraft.

Ab dem 18. März 2024 gelten für die Terminvereinbarung für Schengen-Visa einige wichtige Punkte. Die Zuweisung von Terminen erfolgt ausschließlich über das Terminsystem auf den Websites der deutschen Botschaften in der Türkei. Interessierte sollten sich im Vorfeld über die Anforderungen informieren. Dazu gehören das Antragsformular, erforderliche Unterlagen und der Terminplan, die auf den offiziellen Websites bereitgestellt werden. Es sind spezielle Informationsformulare für die Beantragung von Schengen-Visa im Zusammenhang mit der EURO 2024 verfügbar.

Die Termine für Visaanträge werden gemäß der chronologischen Reihenfolge der Einträge in der Warteliste des externen Dienstleisters iDATA vergeben. Die Terminvereinbarung an sich bleibt kostenfrei. Allerdings wird zur Bestätigung des Termins für die Visumbeantragung eine Vorauszahlung von 1.000 TL als Teil der Servicegebühr erforderlich sein. Es ist zu beachten, dass es nicht mehr notwendig ist, sich an Reisebüros oder Vermittler zu wenden, um einen Termin zu vereinbaren.