53.262 Erdbeben erschütterten die Türkei in 2025 – durchschnittlich sechs pro Stunde!

01.01.2026 – 8:00 Uhr

Die Türkei erlebte im Jahr 2025 insgesamt 53.262 Erdbeben, was durchschnittlich sechs Erschütterungen pro Stundeund 146 pro Tag entspricht. Damit wird 2025 zum zweithäufigsten seismischen Jahr seit den verheerenden Beben am 6. Februar 2023 im Süden des Landes.

Bülent Özmen, Experte für Katastrophenmanagement an der Gazi-Universität, betonte, dass diese Zahlen die enorme seismische Belastung der Türkei verdeutlichen. „Wir können klar sagen, dass das Land im Durchschnitt sechs Erdbeben pro Stunde und 146 pro Tag erlebt“, so Özmen.

Von den registrierten Beben überschritten 437 die Stärke 4 auf der Richterskala: 413 lagen zwischen 4 und 5, 20 zwischen 5 und 6 und fünf sogar zwischen 6 und 6,9. „Im Durchschnitt tritt täglich ein Beben der Stärke 4 auf, alle 15 Tage ein Beben der Stärke 5 oder mehr und etwa alle 73 Tage ein Beben von 6 oder stärker“, erläuterte Özmen.

Die epizentralaktivste Region des Jahres 2025 war die nordwestliche Provinz Balıkesir, insbesondere der Bezirk Sındırgı, gefolgt von Kütahya, Muğla, Malatya und Kahramanmaraş.

Das bedeutendste einzelne Ereignis ereignete sich am 23. April vor der Küste von Silivri, als ein Beben der Stärke 6,2 Istanbul erneut an die ständige Erdbebengefahr erinnerte. In Sındırgı wurden zudem zwei Beben der Stärke 6,1 am 10. August und 27. Oktober registriert, gefolgt von fast 21.000 Nachbeben innerhalb von nur 4,5 Monaten – ein Rekord für einen einzelnen Bezirk in der türkischen Erdbebengeschichte.

Trotz der hohen seismischen Aktivität blieben die Opferzahlen vergleichsweise gering: Es gab drei Todesfälle und 594 Verletzte, alle durch Panik verursacht. Özmen warnte jedoch: „Auch Beben über Stärke 5 können schwere Schäden anrichten.“

Er forderte beschleunigte Stadterneuerung, strengere Bau- und Flächennutzungsplanung entlang aktiver Verwerfungen sowie eine breitere Aufklärung über Katastrophenvorsorge – nicht als Reaktion auf Katastrophen, sondern als dauerhafte bürgerschaftliche Pflicht.