Der umstrittene Gesetzentwurf, der es den türkischen Anwaltskammern ermöglicht, sich in kleinere Gruppen aufzuspalten, wurde der Generalversammlung des Parlaments am 8. Juli zur endgültigen Abstimmung vorgelegt.
Die 28. Artikel sollen die Pflichten von Anwälten und die Bildung von Anwaltskammern neu regeln. Die Regierungspartei Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) unterstützt den Antrag, die Opposition lehnt ihn ab. Die Anwaltskammern haben schon Protest angekündigt.
Bis zu 25 Anwaltskammern in Istanbul
Dass dieses Gesetz die Kammern marginalisieren würde, weist die AKP dabei weit von sich. Dem Vorschlag zufolge könnten dann die Anwälte in der Provinz nun eigene Kammern gründen. Aber auch in den großen Städten können sich so neue Kammern gründen.
"So könne es am Ende 25 verschiedene Anwaltskammern in Istanbul, zehn in Ankara und fünf in Izmir geben", so der AKP-Politiker Ali Erbas.
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