Thüringen erwägt im Kampf gegen Rechtsrockkonzert einen Gang vor das Bundesverfassungsgerichts. "Ich finde, ein gewerberechtliches Rechtsrockkonzert, also ein Konzert, bei dem Eintritt genommen wird, kann nicht das Privileg der Demonstration in Anspruch nehmen. Das ist Gewerberecht", sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Dienstag bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung mit der sächsischen Staatsregierung im ostthüringischen Altenburg.
"Hier braucht es eine Grundsatzentscheidung", betonte Ramelow.
Immer wieder rechtslastige Konzerte in Thüringen und Sachsen
In Thüringen und Sachsen finden immer wieder Rechtsrockkonzerte statt, die als Versammlungen angemeldet werden und damit nur schwer verhindert werden können. Ramelow sagte, man bereite sich im Freistaat darauf vor, "dass möglicherweise eine Klage bis zum Bundesverfassungsgericht vorangetrieben wird".
(an/dpa)
0 Kommentare
Bitte geben Sie den Aktivierungscode ein, der an Ihre E-Mail-Adresse gesendet wurde.
Sie müssen angemeldet oder registriert sein, um mitzudiskutieren.
Sie müssen angemeldet oder registriert sein, um mitzudiskutieren.