Websites, die Facebooks "Like"-Button einbinden, müssen bei den Nutzern eine Einwilligung einholen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nahm damit jetzt die Website-Betreiber mit in die Verantwortung. Dabei geht es jedoch nur um die Erhebung und Übermittlung der Daten - für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist Facebook allein zuständig. Von der Entscheidung dürften neben dem "Gefällt mir"-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Werbeanbietern betroffen sein. Auf Website-Nutzer könnte mit der Entscheidung ein weiterer Einwilligungs-Klick zukommen.
Der "Like"-Button überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs, auch ohne dass der Knopf angeklickt wurde oder der Nutzer einen Facebook-Account hat.
Die Richter in Luxemburg befassen sich mit dem "Like"-Button wegen eines Streits zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Mode-Online-Händer Fashion ID der Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale hatte argumentiert, die Verwendung des "Gefällt mir"-Buttons verstoße gegen Datenschutzrecht - und reichte eine Unterlassungsklage gegen Fashion ID ein.
Außerdem bestätigte der EuGH das Klagerecht deutscher Verbraucherverbände in Datenschutz-Fragen auf europäischer Ebene.
(gi/dpa/afp)
0 Kommentare
Bitte geben Sie den Aktivierungscode ein, der an Ihre E-Mail-Adresse gesendet wurde.
Sie müssen angemeldet oder registriert sein, um mitzudiskutieren.
Sie müssen angemeldet oder registriert sein, um mitzudiskutieren.