Deutschland hat angekündigt, ab dem 16. September 2024 vorübergehende Grenzkontrollen an seinen Landgrenzen einzuführen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die wachsende Bedrohung durch irreguläre Migration, grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus zu bewältigen. Die Wiedereinführung von Kontrollen an den Grenzen zu Nachbarländern wie Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark steht jedoch im Einklang mit den Bestimmungen des Schengener Abkommens, das solche Maßnahmen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Was ist das Schengener Abkommen?
Das Schengener Abkommen, ein zentrales Element der Europäischen Union, garantiert seit seiner Gründung 1995 die Freizügigkeit innerhalb der Schengen-Staaten. Dies bedeutet, dass Bürger der 27 teilnehmenden Länder ohne Pass- und Grenzkontrollen reisen können. Allerdings erlaubt das Abkommen den Mitgliedstaaten, temporäre Grenzkontrollen wieder einzuführen, wenn dies zur Sicherung der inneren Sicherheit erforderlich ist – eine Ausnahme, die Deutschland nun in Anspruch nimmt.
Die Gründe hinter der Entscheidung
Nach einer Reihe von Sicherheitsvorfällen, darunter ein tödlicher Messerangriff in Solingen, sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf. Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte, Deutschland müsse sicherstellen, dass das Land seine Grenzen gegen illegale Migration und Bedrohungen besser schützen könne. Die Maßnahme sei eine Reaktion auf den erhöhten Zustrom von Migranten und die zunehmende Kriminalität an den Grenzen.